Wichtige Änderungen bei Ölanlagen seit dem 1. August 2017
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft. Die Verordnung löst die bis dahin geltenden Länderverordnungen ab und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen. Hierunter fallen u. a. auch Heizölverbraucheranlagen.