• Kontakt
  • Mitglieder-Login
Logo
  • Kontakt
  • Mitglieder-Login
  • Für Kunden
  • Für Betriebe
  • Ausbildung
  • Für Kunden
  • Für Betriebe
  • Ausbildung
  • Für Kunden
  • Verbraucherinformationen
  • Warum Innungsfachbetrieb
  • Faszination SHK-Handwerk
  • Handwerkersuche
  • Für Betriebe
  • Fachinformationen
  • Termine
  • Unsere Innung
  • Übersicht Innungsvorstand
  • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Galerie Veranstaltungen
  • Projekte und Kooperationen
  • Ausbildung
  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Bewerbungstipps
  • Infos zur Ausbildung in Düsseldorf
  • Galerie Ausbildungsveranstaltungen
  • Verbraucherinformationen
  • Warum Innungsfachbetrieb
  • Faszination SHK-Handwerk
  • Handwerkersuche
  • Fachinformationen
  • Termine
  • Unsere Innung
  • Übersicht Innungsvorstand
  • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Galerie Veranstaltungen
  • Projekte und Kooperationen
  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Bewerbungstipps
  • Infos zur Ausbildung in Düsseldorf
  • Galerie Ausbildungsveranstaltungen
  1. Innung Düsseldorf
  2. News
Dies ist eine News des Fachverbandes SHK NRW, des Landesverbandes Ihrer Innung.
16.01.2024

Wer darf wo ausbilden?

© ZVSHK

Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wollen Sie ausbilden, müssen Sie darüber hinaus auch fachlich geeignet sein oder einen geeigneten Ausbilder beschäftigen. Außerdem muss die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Wer darf ausbilden?

Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung sind im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung nur negativ definiert, d. h., es ist nur erklärt, wer persönlich bzw. fachlich nicht geeignet ist.

Persönliche Eignung

Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder gegen aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassene Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Die persönliche Eignung fehlt z. B. bei Personen, die wegen bestimmter Straftaten, z. B. eines Verbrechens mit der Folge einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind. Gleiches gilt für rechtskräftige Verurteilungen wegen Misshandlung Abhängiger, Unzucht, Vernachlässigung der Sorgepflicht oder Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Fachliche Eignung

Für die Frage der fachlichen Eignung bei der Berufsausbildung muss unterschieden werden, ob im Handwerk oder in einem Wirtschaftszweig außerhalb des Handwerks ausgebildet werden soll.

In einem zulassungspflichtigen Handwerk wie dem SHK-Handwerk besitzt die fachliche Eignung, wer:

  • die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk bestanden hat oder
  • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk
    • die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7 HwO erfüllt oder
    • eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO erhalten hat oder
    • eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO erhalten hat

und den Teil IV der Meisterprüfung oder eine gleichwertige andere Prüfung, insbesondere eine Ausbildereignungsprüfung auf der Grundlage einer nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, bestanden hat.

Die Meisterprüfung im Handwerk berechtigt nicht nur zur Ausbildung in dem Handwerksberuf, in dem die Meisterprüfung abgelegt wurde, sondern darüber hinaus noch für die Ausbildung weiterer Berufe. So darf ein Handwerksmeister wegen des betriebswirtschaftlich-kaufmännisch-rechtlichen Teils der Meisterprüfung grundsätzlich in kaufmännischen Berufen ausbilden, d. h., jeder Handwerksmeister darf auch eine/n Bürokaufmann/-frau ausbilden.

Wo kann ausgebildet werden?

Darüber hinaus dürfen Lehrlinge nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte betrieblich nach Art und Einrichtung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Kammern unterstützen die Arbeitgeber. Wenn Sie also ausbilden wollen, wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Jetzt anmelden!

Exklusiv für SHK-Innungsfachbetriebe

Bei der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Wahrscheinlich haben Sie den Benutzernamen oder das Passwort nicht richtig eingegeben. Vergewissern Sie sich, dass Sie sie genau so eingeben, wie sie sind, einschließlich Groß- und Kleinschreibung. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Cookies in Ihrem Webbrowser deaktiviert sind.

Die Anmeldung zum Service Ihrer Innung stellt der Landesinnungsverband, der Fachverband SHK NRW, bereit.

Sie wollen sich nicht nur informieren, sondern auch Ihr Profil und Ihre Kontaktdaten ändern oder das Kontaktmanagement anpassen? Dann loggen Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie sind noch kein Innungsmitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Bitte hier klicken, um Ihr neues Passwort beim Fachverband SHK NRW anzufordern.

Erfahren Sie mehr über die Verbandsorganisation SHK unter www.shk-nrw.de
Innung
Sanitär Heizung Klima Düsseldorf
Klosterstraße 73-75
40211 Düsseldorf
0211 36707 - 10 info@shk-duesseldorf.de
Nützliche Links
  • Handwerkersuche
  • Berufszentrum Sanitär Heizung Klima Düsseldorf e.V.
  • Energie-Gemeinschaft für die Region Düsseldorf e.V.
  • Ausbildung +
Weitere Links
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
SHKI Düsseldorf Logo
© 2026 Innung Sanitär Heizung Klima Düsseldorf

Jetzt anmelden!

Exklusiv für SHK-Innungsfachbetriebe

Bei der Anmeldung ist ein Fehler aufgetreten. Wahrscheinlich haben Sie den Benutzernamen oder das Passwort nicht richtig eingegeben. Vergewissern Sie sich, dass Sie sie genau so eingeben, wie sie sind, einschließlich Groß- und Kleinschreibung. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Cookies in Ihrem Webbrowser deaktiviert sind.

Die Anmeldung zum Service Ihrer Innung stellt der Landesinnungsverband, der Fachverband SHK NRW, bereit.

Sie wollen sich nicht nur informieren, sondern auch Ihr Profil und Ihre Kontaktdaten ändern oder das Kontaktmanagement anpassen? Dann loggen Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie sind noch kein Innungsmitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Bitte hier klicken, um Ihr neues Passwort beim Fachverband SHK NRW anzufordern.