Streitschlichtung mit Verbrauchern – Neue Informationspflichten
Am 01. Februar 2017 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Für Unternehmer ergeben sich hierzu neue Informationspflichten gegenüber Ihren Kunden, wenn sie ihre Dienstleistungen im Internet anbieten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Voraussetzung ist, dass die Kunden Verbraucher sind.