Schon abgenommen?
Das ist eine der wichtigsten Fragen – auch und vor allem bei der Bezahlung von Leistungen. Unabhängig davon, ob es um eine komplette Badsanierung, die Heizungsinstallation oder nur um kleinere Reparaturen geht. Denn erst die Abnahme sorgt dafür, dass ich als Ausführender vom Kunden die Vergütung meiner Arbeiten verlangen und im Streitfall auch durchsetzen kann. Und Gerichte schauen da sehr genau hin, wenn über den Werklohn gestritten wird. Das zeigt der Blick auf aktuelle Urteile zu dem Thema.