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  1. Innung Düsseldorf
  2. News

VOB Teil B

Die VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Diese Bestimmungen regeln – teilweise abweichend von den Vorschriften des BGB - die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern während der Bauausführung.

Preise für Baustoffe explodieren – wer muss die Zeche zahlen? - Teil 2

Die steigenden Baustoffpreise halten momentan alle in Atem: Die Lieferanten und Händler, die Unternehmer und ihre Kunden. In Teil 1 haben wir uns mit den Möglichkeiten vor Vertragsschluss beschäftigt. Hier zeigen wir Ihnen, ob und unter welchen Umständen Sie bei bereits laufenden VOB-Verträgen die Kosten an die Kunden weitergeben können.

Preissteigerungen weitergeben: Wegfall der Geschäftsgrundlage

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Die Verträge sind geschlossen und ohne vertragliche Anpassungsklausel sind die Vertragspreise bei gleichbleibender Leistung in der Regel nicht veränderbar. Hoffnung schöpfen viele aus dem gesetzlichen Preisanpassungsanspruch des § 313 Abs. 1 BGB.

Nix wert: Online Attest ohne vorherige Untersuchung

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 1. April 2021 (Az.: 42 Ca 16289/20) entschieden: Ein Attest vom Online-Dienst „www.au-schein.de“ ohne vorherige ärztliche Untersuchung reicht nicht, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Damit besteht auf dieser Grundlage kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

VOB Teil C

Die VOB/C beinhaltet die „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“. Sie besteht aus verschiedenen DIN-Normen, die nahezu sämtliche Bereiche des Bauwesens abdecken, u. a. auch die DIN 18380 sowie die DIN 18 381. Für Bauarbeiten jeder Art gilt die DIN 18 299.

Ordentliche Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund erforderlich. Allerdings sind besondere Kündigungsschutzbestimmungen, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, zu beachten, nach welchem ein Kündigungsgrund auch für die ordentliche Kündigung gefordert wird.

Anerkannt, oder doch nicht?

Was technische Regelwerke vorgeben, das entspricht noch lange nicht der gelebten bzw. bewährten Praxis. Aus Sicht des SHK-Handwerks ist die VDI 6023 ein Paradebeispiel für diese Diskrepanz. Felicitas Flossdorf, unsere Rechtsanwältin und Trinkwasserhygienespezialistin, bezieht in ihrem neuesten Fachartikel „Anerkannt, oder doch nicht?“ hierzu klar Stellung.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Vorlage des „gelben Scheins“ durch den Arbeitnehmer entfällt grundsätzlich.

Preise für Baustoffe explodieren – wer muss die Zeche zahlen? - Teil 1

Die steigenden Baustoffpreise halten momentan alle in Atem: Die Lieferanten und Händler, die Unternehmer und ihre Kunden. Damit die Betriebe nicht auf den gestiegenen Kosten sitzenbleiben, müssen sie vor Vertragsschluss tätig werden. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben oder auch nicht haben.

Die fristlose Kündigung

Welche Voraussetzungen hat eine fristlose Kündigung? Für eine fristlose Kündigung ist zunächst ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nötig. Grundsätzlich kommen als wichtige Gründe im Sinne des § 626 BGB alle Vertragspflichtverletzungen in Betracht.

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