Gemeinsamer Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten
Eine Übersicht für Sie
Beim gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten und Lüftungsanlagen/-geräten bestehen häufig Unsicherheiten, welche technischen Kombinationen sicher betrieben werden können und wie die Dokumentation gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht auszusehen hat. Die beigefügte Übersicht schafft Klarheit für alle beteiligten Gewerke.