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Am 18.9. findet der Tag des Bades 2010 statt. Bundesweit öffnen eine Vielzahl von Sanitär-Fachhandwerksbetrieben an diesem Tag ihre Bad-Ausstellungen.
Nutzen Sie die Gelegenheit einer professionellen Beratung durch Ihre Düsseldorfer Sanitär-Handwerksbetriebe, erleben Sie Wohlfühlbäder hautnah und lassen Sie sich von neuen Produkten und Ideen inspirieren.
Suchen Sie hier nach den am Tag des Bades 2010 teilnehmenden Betrieben in Ihrer Nähe.
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Barrierefreies Bad - Problemloses Duschen in jedem Alter
| | Sich frei bewegen und rundum wohlfühlen, dies sind die wichtigsten Kritierien aktueller Badezimmer-Konzepte. So hat sich, um das Duschen so angenehm wie möglich zu gestalten, der Trend zur Barrierefreiheit im Bad herausgebildet. Dabei kommt es darauf an, ein möglichst großes Maß an Bewegungsfreiheit im Badezimmer zu erhalten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Dusche. Um die Benutzung der Dusche zu vereinfachen, geht die Entwicklung in Richtung immer flacherer Duschwannen oder sogar hin zu Modellen, welche sich direkt auf Ebene des Fußbodens befinden.
Die Sanitärbetriebe in Ihrer Nähe beraten Sie gerne zu diesem und anderen Themen. Eine Liste finden Sie unter „Mitgliedsfirmen“ in der linken Menüleiste.
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Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bestätigen lassen
| | Laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) muss ein Teil des Wärmebedarfs von neu errichteten Gebäuden durch erneuerbare Energien oder durch eine besonders intensive Wärmedämmung gedeckt werden.
Bauherren müssen sich die Einhaltung dieser Anforderungen des EEWärmeG bestätigen lassen.
Für die Erstellung dieser Bestätigung stehen für Sie gerne verschiedene Mitgliedsfirmen der Innung Sanitär, Heizung, Klima zur Verfügung. Eine Liste finden sie hier.
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Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft getreten
| | Seit dem 22. März 2010 gelten neue Umweltauflagen für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Diese gehen aus der 1. Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) hervor. Holz ist ein wichtiger Energieträger, da es nachwächst und klimaverträglich ist. Die Verbrennung von Holz erzeugt jedoch auch verschiedene Luftschadstoffe und Geruchsbelästigungen. Mit der 1. BImSchV sollen durch Schadstoffreduktion gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden und mehr Lebensqualität erreicht werden.
Die Regelungen im Detail:
Die Ansprüche der 1. BImSchV an die Emissionsgrenzwerte für Staub sind hoch, können jedoch von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, meist ohne Staubfilter erreicht werden.
Grenzwertvorgaben gibt es auch für bestehende Anlagen. Wird die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung nachgewiesen, besteht die Möglichkeit eines zeitlich unbegrenzten Betriebes. Falls dies nicht möglich sein sollte, kommt ein Sanierungsprogramm zwischen 2014 und 2024 zum Tragen. Bei diesem Sanierungsprogramm ist die Nachrüstung oder der Austausch gegen emissionsarme Anlagen vorgesehen.
Häufig fehlt auf der Nutzerseite das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Deshalb wird durch die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vorgesehen. Zudem wird der Brennstoff Holz zukünftig regelmäßigen Qualitätsprüfungen im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben unterzogen.
Betreiber von Öl- und Gasheizungen können sich über eine deutliche Kostenentlastung freuen, welche die Novelle mit sich bringt. Bei diesen Anlagen werden die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen verlängert. War bisher noch eine jährliche Überwachung üblich, so soll diese künftig nur noch alle drei beziehungsweise zwei Jahre stattfinden.
Wenn sie weitere Informationen über die 1. Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung wünschen, wenden Sie sich an eine der Mitgliedsfirmen der Innung Sanitär, Heizung, Klima. Diese finden Sie hier.
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Kontrollierte Belüftung der Wohnräume – Hilft beim Energiesparen und zur Vermeidung von Schimmelpilz
| | Die Anwesenheit von Personen in Innenräumen führt zu Sauerstoffverbrauch und zu der Abgabe von CO2, Feuchtigkeit und Gerüchen an die Raumluft.
Die Feuchtigkeitsabgabe durch das Kochen, Duschen und durch menschliche Ausdünstungen birgt die Gefahr von Schimmelbildung in sich, da sich ein Übermaß an Feuchtigkeit an den kältesten Flächen im Zimmer niederschlagen kann. Am anfälligsten für Schimmelbildung sind Außenecken, Flächen hinter Schränken und Bildern an schlecht oder garnicht gedämmten Außenwänden oder auch Fensterlaibungen. Die Gefahr ist zudem im Winter größer als im Sommer.
Zur Verbesserung der Wohnluft und des Wohnkomforts und zur Vermeidung von Erkrankungen durch schlechte Raumluft ist auf Frischluftzufuhr durch geeignete Fensterlüftung zu achten.
Die Witterung bestimmt die notwendige Dauer der Lüftung.
Im Winter sind kurze Lüftungszeiten ausreichend (mehrmals täglich 4-6 Minuten lüften), weil der Luftwechsel durch den hohen Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft schneller stattfindet. Im Sommer sollte hingegen mehrmals täglich für jeweils 25-30 Minuten gelüftet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass möglichst eine Stoßlüftung (ein komplett geöffnetes Fenster) oder Querlüftung (mehrere komplett geöffnete Fenster) durchgeführt wird. Um mit der Kipplüftung einen ausreichenden Luftaustausch zu erreichen, würde der Raum zu sehr auskühlen und der Heizbedarf dadurch unnötig ansteigen.
Ein genereller Verzicht auf die Belüftung der Wohnräume führt neben einer raumhygienischen Belastung nicht zu Energieeinsparungen, da das Raumklima dann als unangenehm feucht empfunden wird (siehe Abbildung) und eine Abhilfe nur durch starke Beheizung erfolgen kann.
Tipps zum richtigen Lüften finden Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) und bei der EnergieAgentur.NRW.
Weitere Möglichkeiten zuhause Energie sparen zu können und den Wohnkomfort zu steigern halten die Mitgliedsfirmen der Innung Sanitär, Heizung, Klima Düsseldorf für sie bereit. Die Firmen finden Sie hier.
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Hausbesitzer in der Pflicht – Abwasserleitungen müssen auf Dichtheit geprüft werden
| | Die Trinkwassergewinnung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend durch Abwasser aus undichten Privatleitungen beeinträchtigt. Aus diesem Grund wurde durch das Landeswassergesetz (LWG) NRW die Grundlage für die Pflicht zur Dichtheitsprüfung geschaffen.
Bei aktuell neu errichteten und zukünftig fertiggestellten privaten Abwasserleitungen ist direkt eine Dichtheitsprüfung durch Sachkundige durchzuführen. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung werden von dem Sachkundigen per Bescheinigung festgehalten, welche vom Grundstückseigentümer aufzubewahren ist. Die Gemeinden sind berechtigt auf Verlangen die Vorlage der Bescheinigung einzufordern. In Abständen von maximal 20 Jahren ist die Dichtheitsprüfung zu wiederholen.
Für bestehende Schmutzwasserleitungen sind Hausbesitzer verpflichtet bis zum 31.12.2015 eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.
Im Falle einer Änderung an einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage muss die Dichtheitsprüfung direkt nach der Fertigstellung der Anlage erfolgen. In Gebieten innerhalb Nordrhein-Westfalens, in denen Grundwasser in den Kontakt mit defekten Leitungen kommen könnte, kann von Hausbesitzern ein Antrag auf Förderung durch das Programm „Abwasser NRW“ gestellt werden. Bei diesem Projektantrag ist die Prüfung und die eventuelle Sanierung bis Ende 2011 abzuschließen.
Weitere Informationen können Sie über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen beziehen.
Für die fachgerechte, sachkundige Durchführung der Dichtheitsprüfung stehen für Sie gerne verschiedene Mitgliedsfirmen der Innung Sanitär, Heizung, Klima zur Verfügung. Eine Liste finden Sie hier.
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Der „Heizungs-Check" ist ein transparentes, standardisiertes Inspektionsverfahren zum Energiesparen nach DIN EN15378. An einer möglichst wirtschaftlich arbeitenden Heizungsanlage ist wohl jedem Hauseigentümer gelegen. Ob eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet, kann der Heizungs-Check belegen. Lassen Sie Ihre Anlage von einem Fachmann bewerten. Folgende Punkte werden untersucht:
1. Abgasverlust
2. Wärmeverluste über die Kesseloberfläche
3. Wärmeverluste über das Abgassystem
4. Brennwertnutzung: Nutzung der in den Abgasen enthaltene Wasserdampfwärme durch Kondensation
5. Prüfung der Kesselleistung
6. Heizkesselregelung
7. Hydraulischer Abgleich: Systemabgleich der Komponenten einer Heizungsanlage einschließlich der Rohrleitungen und Heizkörper
8. Überprüfung der Heizungspumpe
9. Dämmung des Rohrsystems gegen Wärmeverluste
10. Regelungseinrichtungen der Heizkörper
Lassen Sie sich von Ihrem Meisterbetrieb beraten. Eine Liste finden Sie hier.
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KfW-Pumpenprämie für bestehende Wohngebäude
| | Eine hohe Stromeinsparung und Verminderung der Stromkosten wird durch eine moderne Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A erzielt. Der Staat fördert diese Energieeinsparmöglichkeit mit Zuschüssen. Zuletzt erfolgte am 01.04.2010 eine Änderung dieser Förderungskonditionen.
Die Ausgestaltung der Förderung kann auf der Internetseite der kfw Bankengruppe eingesehen werden, oder fragen Sie doch Ihren Meisterbetrieb direkt, ob ein Pumpentausch in Ihrer Anlage nach der KfW Sonderförderung (431) sinnvoll ist.
Einen Meisterbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie hier.
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Kostengünstige Wärme- und Warmwasserversorgung für private Hausbesitzer
| | Mit dem Produkt „Heizung inklusive" bieten die Stadtwerke Düsseldorf zusammen mit der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik ein preisgünstiges „Sorglos-Paket" für private Hauseigentümer, die eine neue Heizanlage benötigen. Eigenkapital ist nicht erforderlich, denn finanziert wird die Anlage über die Stadtwerke. Der Hauseigentümer zahlt lediglich einen festen Monatspreis zuzüglich Kosten für den Erdgasverbrauch. Sämtliche Arbeiten, die mit dem Betrieb der Anlage anfallen, sind im Monatspreis inbegriffen, auch die Kosten für den Schornsteinfeger. Ein Partnerbetrieb der Innung installiert die neue Heizung, die exakt auf den Wärmebedarf des Hauses ausgelegt ist. Ein 24-Stunden-Notservice ist im Fall des Falles zum Einsatz bereit. Mit dem Wärme-Komplettpaket „Heizung inklusive" kann der Hausbesitzer seine Heizung getrost vergessen und gelassen die nächste Heizperiode erwarten. Mehr Informationen erhalten Sie unter:
Telefon 0211-821 24 48 oder heizung-inklusive.de
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